Unsere Kanzlei bietet professionelle Unterstützung im Reiserecht, speziell für Veranstalter. Das Reiserecht, ein dynamisches Rechtsgebiet, das sowohl Individual- als auch Pauschalreisen umfasst, basiert auf nationalen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), europäischen Verordnungen sowie internationalen Abkommen. Besonders das Pauschalreiserecht, detailliert in den §§ 651a ff. BGB aufgeführt, ist ein zentraler Bestandteil unserer Beratungstätigkeit.
Ihr Partner auf Veranstalterseite im Reiserecht
Unsere Expertise konzentriert sich auf die Vertretung von Reiseveranstaltern. Wir verstehen die Komplexität und die ständigen Veränderungen im Reiserecht und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden. Unser Team, bestehend aus Jens Rasmussen und Franz Chr. Simon, bringt tiefgreifendes Wissen und langjährige Erfahrung in folgenden Bereichen mit:
Warum Sie uns wählen sollten
Mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen und Besonderheiten des Reiserechts, stehen Jens Rasmussen und Franz Chr. Simon bereit, um Reiseveranstaltern rechtssichere und effiziente Beratung anzubieten. Ob es um die Anpassung an neue gesetzliche Rahmenbedingungen geht oder um die Absicherung gegen Risiken im Geschäftsalltag – wir sind Ihr zuverlässiger Partner.
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