Miet-/Wohneigentumsrecht

Mit Jens Rasmussen steht Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt zur Seite, der sich auf Wohnmietrecht und Gewerbemietrecht spezialisiert hat. Wir beraten Sie kompetent und umfassend zu allen Fragen rund um Mietverträge, Mietminderung, Renovierungsarbeiten, Kündigungsvoraussetzungen, gesetzliche Kündigungsfristen sowie Betriebs- und Nebenkosten.

Konfliktlösung und Vermittlung im Mietrecht

Das Mietrecht ist komplex und oft Ursache für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf die Vermittlung zwischen den Parteien, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Typische Streitpunkte beinhalten:

  • Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung
  • Mietrückstände und die Rückerstattung der Mietkaution
  • Zuständigkeiten bei Schönheitsreparaturen
  • Nebenkostenabrechnungen

Wir unterstützen sowohl Vermieter als auch Mieter dabei, ihre Rechte durchzusetzen und informieren umfassend über die jeweiligen Pflichten.

Rechtsberatung vor und nach Mietvertragsabschluss

Die frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt kann viele Probleme verhindern. Das gilt für die Begründung oder Beendigung von Mietverhältnissen ebenso wie für Mieterhöhungen. Fehler in der Vertragsgestaltung oder bei der Durchführung von Vertragsänderungen können oft nicht rückgängig gemacht werden und haben langfristige Folgen.

Besonderheiten im Gewerbemietrecht

Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich in einigen Punkten deutlich vom Wohnmietrecht, darunter fallen die gesetzlichen Kündigungsfristen und Regelungen zu Mieterhöhungen. Zudem spielen steuerliche Aspekte und die Umlagefähigkeit bestimmter Kosten eine Rolle. Unser Team berät Sie zu diesen und weiteren Besonderheiten des Gewerbemietrechts.

Beratung nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG)

Das Wohneigentumsgesetz regelt die Beziehungen zwischen den Miteigentümern einer Wohnanlage und betrifft sowohl das Gemeinschaftseigentum als auch das Sondereigentum. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zu allen Aspekten des Wohneigentumsgesetzes.

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