Immobilienerwerb in Italien

Beim Kauf von Immobilien in Italien stehen Sie vor einzigartigen rechtlichen Herausforderungen, die sich deutlich vom deutschen Recht unterscheiden. Rudolf F. Kratzer ist spezialisiert auf das italienische Immobilienrecht und bieten Ihnen umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Immobilienerwerb reibungslos und ohne unliebsame Überraschungen erfolgt.

Wichtige Aspekte beim Immobilienkauf in Italien:

  1. Rechtliche Grundlagen: In Italien sind Immobilienkaufvereinbarungen bereits mit einfacher Schriftform gültig. Die notarielle Beurkundung ist zwar nicht für die Gültigkeit des Vertrags, aber für die Eintragung der Eigentumsänderung im Immobilienregister erforderlich. Die frühzeitige Einholung juristischer Beratung ist daher unerlässlich.
  2. Eigentumsprüfung und Genehmigungen: Vor Vertragsabschluss müssen wichtige Fragen geklärt werden, wie die Eigentumsart, die Überprüfung der Eigentümerstellung durch Einsichtnahme ins Immobilienregister, die Verfügbarkeit von Baugenehmigungen und städtebauliche Zweckbestimmungen für unbebaute Grundstücke.
  3. Einschaltung eines Geometers: Für eine umfassende Überprüfung der Immobilie empfehlen wir die Beauftragung eines "geometra" (Baumeister und Vermesser), der unter anderem die Übereinstimmung der Gebäude mit den Genehmigungszuständen sichert.
  4. Vorvertrag (Compromesso): Nach Klärung der Vorfragen kann ein Vorvertrag geschlossen werden, bei dem eine Anzahlung fällig wird. Beachten Sie die rechtlichen Besonderheiten, wie die Verfallsklausel der Anzahlung und die Notwendigkeit, diesen Vertrag im Immobilienregister einzutragen, um Schutzwirkung für den Käufer zu erzielen.
  5. Der Kaufvertrag: Der eigentliche Kaufvertrag führt in Italien direkt zur Eigentumsübertragung, im Gegensatz zur deutschen Regelung. Die Bezahlung sollte idealerweise über einen beim Notar hinterlegten Bankscheck erfolgen, um Sicherheit für den Käufer bis zur Eintragung im Immobilienregister zu gewährleisten.
  6. Kosten und italienische Steuern: Informieren Sie sich über die aktuellen Erwerbskosten, Notarkosten, Registergebühren sowie über laufende Steuern wie die IMU (Imposta Municipale Unica), da diese einem ständigen Wandel unterliegen.
  7. Erbrecht: Seit der Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung am 17.08.2015 bestimmt in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers das anwendbare Erbrecht, was auch für in Italien gelegene Immobilien gilt.

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