Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, sind die rechtlichen Folgen oft komplex und vielschichtig. Im Verkehrsunfallrecht stehen die Ansprüche des Geschädigten im Vordergrund, die sich aus materiellen oder immateriellen Schäden ergeben können. Unsere Kanzlei, mit Rechtsanwalt Jens Rasmussen als erfahrenem Fachanwalt für Verkehrsrecht, bietet umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Verkehrsunfallrechts.
Was regelt das Verkehrsunfallrecht?
Das Verkehrsunfallrecht ist ein wesentlicher Teil des Verkehrszivilrechts und befasst sich mit:
Versicherungen bemühen sich naturgemäß, ihre Leistungen zu minimieren. Als Geschädigter haben Sie jedoch Anspruch auf diverse Ersatzleistungen, wie zum Beispiel:
Bei Personenschäden können zusätzlich Ansprüche für medizinische Behandlungen, Verdienstausfall, Pflege und Rehabilitation entstehen. Im Falle eines tödlichen Unfalls haben Angehörige Anspruch auf Übernahme der Beerdigungskosten und unter Umständen auch auf Unterhaltsleistungen.
Wichtige Schritte nach einem Verkehrsunfall
Unmittelbar nach einem Unfall ist es entscheidend, keine vorschnellen Aussagen oder Eingeständnisse zu machen, die Ihre Ansprüche schwächen könnten. Dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos, vermeiden Sie jedoch, andere Personen ohne deren Zustimmung zu filmen. Und vor allem: Ziehen Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt hinzu, um Ihre Rechte vollumfänglich zu wahren.
Warum die Unterstützung durch einen Fachanwalt entscheidend ist
Ein Fachanwalt für Verkehrsunfallrecht wie Jens Rasmussen kann sicherstellen, dass Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern effektiv durchgesetzt werden. Wir helfen Ihnen, die oft komplexen rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen zu navigieren und unterstützen Sie bei der Schilderung des Unfallhergangs gegenüber Polizei und Versicherung.
Kostendeckung für die anwaltliche Vertretung
In vielen Fällen übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten, abhängig von der Haftungsquote. Bei Vorhandensein einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind Sie zusätzlich abgesichert.
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